14/4003. An Becker, Genast und Schall Es wird hiermit den bei dem hiesigen Theater angestellten Wöchnern ausdrücklich untersagt, irgend jemand es sei wer es wolle, ohne Vorwissen der Commission, ein Manuscript zu leihen. Auch haben sie, indem sie Gegenwärtiges präsentiren, anzuzeigen, ob sie das Manuscript von Piccolomini irgend jemand und auf wie lange Zeit mitgetheilt. Weimar, den 11. März 1799. Goethe.