45/87. An die Cotta'sche Buchhandlung Die Herren Genast und Schuchardt haben den Betrag ihrer Pränumeration auf die vierte und fünfte Lieferung meiner Werke, weiß Druckpapier, jeder mit 27 Thalern sächsisch abgetragen; deshalb denn die doppelte Summe von 54 Thalern sächsisch auf geneigte Anweisung der löblichen J. G. Cottaschen Buchhandlung in Stuttgart sogleich abzutragen nicht ermangeln werde. ergebenst Weimar den 29. December 1828. J. W. v. Goethe.