21/5813. An Franz Kirms Die Verordnung wegen der Gewährschaft Posten habe ich nicht signirt, weil der erste Punct etwas anders zu fassen wäre. Die zu Unterstützung Heidloffs im vorigen Winter von Ihro der Erbprinzeß Hoheit ausgesetzte Summe, kam zwar nach Höchster Intention dem Theater zu Gute; ich bin aber nicht verpflichtet irgend Jemand darüber Rechenschaft zu geben als Ihro Hoheit selbst. Ich werde bey meiner Zurückkunft nachsehen, ob ich noch etwas in Cassa habe. Dieß würde auf die 63 Thaler 13 gr. der Theater Casse ausgezahlt werden. Das Übrige aber wäre unter dem Capitel: auf Decorationen, in Ausgabe zu verschreiben. Bis dahin hat die Rochlitzische Post noch Zeit. Jena den 19. September 1809. G.