39/59. An Friedrich Theodor von Müller Ew. Hochwohlgeboren gaben mir vor einiger Zeit Kenntniß von einer gesetzlichen Erklärung des Königs von Sachsen, wegen des Nachdrucks. Dürft ich um Mittheilung derselben bitten oder um Andeutung wo sie zu finden, ich würde deshalb gleichfalls wie für so vieles andere mich für verpflichtet halten. gehorsamst Weimar den 3. Januar 1825. Goethe.