39/10. An den Großherzog Carl August [Concept.] Ew. Königliche Hoheit verzeihen gnädigst wenn die Inlage erst später zurück erfolgt; ich habe über die Angelegenheit nachgedacht und mich bey Kennern befragt, und doch ist es schwer eine Überzeugung festzusetzen. Über die drey vorzüglichen Manuscripte ist gar nichts zu sagen, weil man sie erst müßte gesehen haben; sie gehören zu den kostbaren Curiositäten mit welchen die Bibliotheksverwandten die Fremden abzufertigen pflegen, aus denen aber weiter kein besonderer Nutzen zu schöpfen ist. Mit den Incunabeln ist es eine andere Sache. Mehr oder weniger vollständige Sammlungen derselben werden von Kennern geschätzt. Bey vorgenommenem Nachsuchen hat sich gefunden daß wir der verzeichneten nur drey, welche mit ↲ vorgehakt sind, besitzen, die übrigen angestrichenen aber nicht. Nun sind darunter mehrere frühere Abdrücke classischer Autoren, welche, bey kritischer Bearbeitung des Textes, älteren, vielleicht verloren Manuscripten gleichgeschätzt werden; daher es darauf ankäme inwiefern Höchst Dieselben einigen Aufwand darauf machen wollten, ob man sie im Ganzen oder Einzelnen erhalten könnte? Da denn zugleich über den nicht angezeigten Preis vorläufig anzufragen wäre. Das Weitere höchster Entschließung schuldigst überlassend. Weimar den 14. November 1824.