27/7620. An Carl Lebrecht HartmannFreiherrn von Erffa [Concept.] Hochwohlgeborner Insonders hochgeehrtester Herr! Ew. Hochwohlgeb. geruhen dem Überbringer des Gegenwärtigen einige Aufmerksamkeit zu schenken. Es ist ein junger Mensch, Namens Ferdinand Schreiber, aus Weyda gebürtig, der vergangene Ostern sich mir zum Dienst anbot, in welchen ich ihn denn auch wegen seiner leidlichen Gestalt und guten Betragens aufnahm. Er zeigte sich sehr willig geschickt und thätig und bildete sich sehr bald zu allem was bey der Aufwartung überhaupt besonders aber zum nähern Dienste meiner Person nöthig war. Wie er sich denn auch in dein Bade zu Tennstedt, wohin er mich begleitete, dergestalt erwies, daß ich mir keinen bessern Bedienten hätte wünschen mögen. Unglücklicherweise ließ er sich bey seiner Rückkehr verführen ein schlechtes Haus zu betreten wo er von einem Übel ergriffen wurde, das früher offenbart und besser behandelt, vielleicht als Kleinigkeit vorübergegangen wäre. Da nun aber mehrere Wochen zu seiner Widerherstellung nöthig waren, wie er denn, nach ärztlichen Zeugnissen, nunmehr völlig geheilt ist, so kann ich ihn doch in so manchem Betracht nicht sogleich wieder in meinem Dienste anstellen und um meine Person gebrauchen. Er ist jedoch ein sehr gutartiger Mensch und ich nehme mir die Freyheit ihn deshalb an Ew. Hochwohlgeb. zu senden. Er hat gute Anlagen zum Schreiben und Rechnen, ist in allen Arten von Thätigkeiten gewandt. Ew. Hochwohlgeb. haben so einen weiten Wirkungskreis und sind in dem Falle manche Menschen dieser Art anzustellen und zu beschäftigen, so daß ich diesen wohl zu einiger gefälligen Aufmerksamkeit empfehlen darf, da er dem Neustädter Kreis als Landeskind angehört und außer jenem Fehltritt sich nicht das Geringste hat zu Schulden kommen lassen. Wäre es auch nur daß ihm für den Augenblick von Ihrer Gunst einige Beschäftigung gegönnt würde, so zweifle ich nicht daß er für die Folge sich selbst zu empfehlen im Stande wäre. In Hoffnung Ew. Hochwohlgeb. bald bey uns zu begrüßen und eine geneigte Berücksichtigung meines angebrachten Gesuchs zu vernehmen habe die Ehre mich mit vollkommenster Hochachtung zu unterzeichnen. Weimar d. 8. Jänner 1817.