40/59. An Johann Friedrich Cotta Ew. Hochwohlgeboren übersende hiermit zwey Copien der für den Augenblick wichtigsten Documente. Das Fürstlich Metternichische Schreiben sichert nun wohl die ganze Angelegenheit und ist die allerhöchste Kaiserlich Österreichische Erklärung wegen ihrer wahrhaften Großheit und Unbedingtheit, dankbarlichst anzuerkennen und zu verehren. Der Königlich Sächsische Oberkonsistorialschein ist gleichermassen günstig, und da die Schlußklausul besagt daß dem in Leipzig bestellten Bücher-Inspector derselbe zu insinuiren sey; so versäume nicht solches alsbald zu bewirken und zugleich: daß mit Dero Buchhandlung abgeschlossen worden auszusprechen. Eine Anzeige hievon würde nach Dresden gehen, wie es gedachter Erlaß zu fordern scheint. Womit ich, die Absendung bereitend, die Ehre habe mich zu unterzeichnen. Ew. Hochwohlgeboren gehorsamsten Diener Weimar den 19. September 1825. J. W. v. Goethe.