286. Tanzen in Rottweil. Das Tanzen ist nur bis zur Vesper erlaubt, aber das Tanzen auf offener Gassen gänzlich untersagt 1 . Nach einer andern Verordnung vom 14. Juni 1585 war das Tanzen nur für den ersten Tag der Hochzeit gestattet, und dabei waren alle sog. Winkeltänze verboten 2 . Fußnoten 1 Ruckgab. Rotw. I. 168. Ratsprotokoll v. 7. Jan. 1584. 2 Anmerkung 212. S. 168.