224. Primizfeier-Gesetz in Ravensburg. » Wer seine erste Meß hier haben soll. « Es soll auch fürbaß kein Pfaff seine erste Meß in unserer Stadt nicht singen, er sey denn in unserm Kirchsperg geboren oder erzogen fünf Jahr oder mehr; er wolle denn einen Altar oder eine Kapelle hier besingen 1 . Fußnoten 1 Ravensb. Kirchenordnung, 14. Jahrh. Eben 472.