230. Kirchenstrafen für Gefallene in Fürstenbergischen Orten an der Donau. Jedes gefallene Mädchen mußte an drei Sonntagen nacheinander mit einem Strohkranz um den Arm vor die Kirchenthüre stehen; alle Kirchenleute gingen an ihr vorbei. Ihr Verführer stund ihr gegenüber, wenn er aus gleichem Orte war, mit einem Strohkranz um das Knie.