[384] 324. Das Schuhweintrinken.

In Altheim bei Horb war ehemals, ob jezt noch, weiß ich nicht, der seltsame Hochzeitbrauch des »Schuhweintrinkens.« Abends am Hochzeittage thut sich eine Anzahl lediger Bursche zusammen, die unter sich ausgemacht haben, der Braut den Schuh zu rauben. Jeder sucht natürlich Gelegenheit, den verabredeten Spaß glücklich auszuführen. Manchmal gelingt's, manchmal nicht. Ist's einem gelungen, so wird der Schuh von den Burschen versteigert; sie schlagen unter sich darauf, so hoch es immer geht. Die Braut muß immerhin das lezte Angebot machen. Ist das Hochzeitpaar arm, so steigert man nicht hoch; ist es aber wolhabend, so wird der Schuh sehr theuer. Die Braut bezahlt den Burschen das Geld und bekommt dafür ihren Schuh. Jezt wird zusammengesessen und darauf losgetrunken und das Bier vom Erlös bestritten. In der Regel findet dieses statt gegen Nachmittag, wenn sich die Hochzeit verlaufen hat 1.

Fußnoten

1 Ob diese Sitte mit der Bedeutung des Schuhes, wie sie in Grimms Rechtsalterthümern vorkommt S. 155 u. 433, ebenso in Weinholds deutschen Frauen S. 228, etwas gemein hat, vermag ich nicht fest zu behaupten. Vgl. Bodemeyer, Hannov. Rechtsalterthümer S. 88.

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