1273.

Früher wagte Niemand während der Zwölften den Namen des Wolfes zu nennen, aus Furcht, daß er auf den Ruf erscheinen möge, wie das Sprichwort ›wenn man vom Wolfe spricht, ist er nicht weit‹ beweist. In dem Edicte des Herzogs Gustav Adolph vom 14. December 1683 wird dieser Aberglaube speciell hervorgehoben. Auch Franck (Altes und Neues Meklenburg I, 55) versichert, daß der Schäfer um diese Zeit lieber den Teufel nenne, als den Wolf, aus Furcht, daß er ihm sonst unter die Schafe fahre, und Mantzel 1 erzählt, daß ein Bauer selbst den Namen seines Amtmanns, welcher Wolf hieß, nicht auszusprechen gewagt, sondern ihn Herr Undeert (Unthier) genannt habe. Das Thier aber hieß um diese Zeit ›der Graue‹.


Beyer in den Meklenb. Jahrb. 20, 161.

Fußnoten

1 Bützow'sche Ruhestunden 21, 23.

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek