803.

Wer den ersten Storch stehen oder sitzen sieht, bleibt in dem Jahr an dem Orte; wer ihn fliegen sieht, muß fort vom Hause. Ueber dessen Haus der Storch hinzieht, der muß in dem Jahre Kindelbier geben; wenn die Hausfrau oder das Dienstmädchen ihn zuerst klappern hört, wirft sie in dem Jahre viel Geschirr entzwei.


Elbgegend. Kreutzer.

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek