[49] 108.

Sobald die Taufhandlung in der Kirche oder im Predigerhause beendigt ist, muß der jüngste unter den Pathen 1 mit dem Kinde so schnell als möglich nach Hause laufen und das Kind hier der Mutter zuwerfen, weil es dann zeitig 2 laufen lernt. 3


Allgemein. Vgl. NS. 430, Nr. 260.

Fußnoten

1 Die jüngste der Pathinnen (Pastor Behm in Melz bei Röbel); oder anderwärts: einer der Gevattern.

2 Oder: In Jahresfrist.

3 Oder: Sonst wird es faul und langsam.

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