1190.

Ist ein Obstbaum bestohlen, so muß ihm, wenn er wieder Früchte tragen soll, am heiligen Abend ein Schilling geschenkt werden. Dies geschieht, indem mit einem Messer in der Rinde ein Schnitt gemacht und in denselben der Schilling sorgfältig hineingesteckt wird. Die ganze Handlung muß stillschweigend geschehen, und der Schilling darf nur als Silbermünze geschenkt werden.


Seminarist Stübe.

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek