80b.

Diejenige Person, die das Kind zur Taufe trägt, betet beim Heraustreten aus dem Hause des Kindes ein Vater Unser, wenn sie in die Kirche tritt, ebenfalls, so auch, wenn sie dieselbe verläßt. Das Kind soll dann gut lernen können.


Gegend von Dömitz. Seminarist F. Offen. Vgl. NS. 430, Nr. 262.

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