413.

Gegen die Gicht. An einem Freitage vor Aufgang oder nach Niedergang der Sonne schabe und schneide sich der Kranke von den bresthaften Theilen oder Gliedern etwas ab, und zwar kreuzweis [109] (d.h. fängt er etwa an zu schaben oder zu schneiden an einem Nagel oder Finger der rechten Hand, so soll er sich von da zu einem Nagel oder Zehen des linken Fußes wenden, von hier zurück zu einem Nagel oder Finger der linken Hand und von dort zu einem Zehen oder Nagel des rechten Fußes absteigen. Also ist auch zu verfahren, wenn er etwas von den Knien oder Ellbogen etc. schaben oder schneiden will). Dieses Abschabsel und Abschnitzel thue er in ein neu rein Stück Linnen (so in fließend Wasser gewaschen ist, ohne Lauge, sie sei denn von Lindenholz) und stecke es in einen grünen, d.h. noch im Wachsthum begriffenen Eichbaum, daß es weder Sonne noch Mond bescheinet. Wenn die Natur nicht für ein solch Loch gesorget, kann man auch jedweden beliebigen Eichbaum anbohren, da hinein das Gedachte thun und dann mittelst eines Pflockes gut verschließen. Alles stillschweigend.


Neukloster. Tews-Woos. Lehrer Lübsdorf.


Auch gegen Zahnschmerzen von einem Mädchen aus Niendorf bei Dömitz angewandt und für probat befunden.

Lehrer Lübsdorf.

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek