Acht Jahre politischer Justiz
Mit diesem Buch wird man sich noch sehr lange beschäftigen müssen – und immer wieder. Es ist von unsrer Deutschen Liga für Menschenrechte herausgegeben worden, bei Hensel & Co. in Berlin erschienen (W 30, Nollendorfstr. 21 a) – ihr solltet euch das aufbauen. Es lohnt sich.
Es ist die erschütterndste Übersicht, die man sich denken kann.
Es enthält, unwiderleglich. Schlag auf Schlag, die gradezu ungeheuerlichen, als ›Urteile‹ ausgegebenen politischen Meinungsäußerungen der Justizbeamten dieser Republik. Ein Fall nach dem andern – die Landesverratsschande; die als ›Hochverratsanklagen‹ frisierten Revanchegelüste der Korpsiers; die Abwürgung der Republikaner, von denen einer Dritter Klasse gefahren war und ein zweiter liquidiert hatte (was bei ostpreußischen Landräten nie, niemals vorkommt) – von denen der andre den berüchtigten Meineid geschworen hatte . . . (Bei dieser Gelegenheit: es empfiehlt sich immer, in deutschen politischen Strafprozessen, in die man wider Willen hineingezogen wird, möglichst wenig auszusagen. Diese Leute lohnen keine andre Behandlung. Ihr seid viel zu zag mit ihnen.)
Die Fälle sind meistens ausführlich erzählt, sehr gut dokumentiert, und das Buch soll gewiß nicht dazu dienen, die Richter von ihrer Schuld zu überzeugen. Die, mit diesem Reichsgerichtspräsidenten an der Spitze, wissen es noch nicht. Wir dürfen draußen warten, und die drinnen in den Zuchthäusern dürfen warten, bis es sich bei jenen herumspricht, was sie da eigentlich anrichten. Aber die Klügern wissen es ja längst . . .
Einen Fall habe ich übrigens in dem Buch vermißt – wenigstens habe ich ihn nicht gefunden. Er stand in der ›Weltbühne‹.
Da hat ein Rechtsanwalt Ebenau eine Hochverratsanzeige erstattet gegen: den Prinzen von Baden, Ebert, Scheidemann, Landsberg, Dittmann und Emil Barth. Was tat der Oberreichsanwalt? Er ließ den Mann einsperren? Wegen aller jener Delikte, die heute sofort zur Verfügung stehen? Nein.
Der Oberreichsanwalt hat die Strafanzeige zurückgewiesen, weil »die Tat der Beschuldigten als politisches Verbrechen angesprochen werden müsse, das durch den Aufruf des Rats der Volksbeauftragten vom zwölften November 1918 amnestiert, daher einer strafrechtlichen [336] Verfolgung entzogen sei«. Und das darf weiter amtieren und bezieht heute die verdiente Pension.
Ganz abgesehen davon, daß diese Entscheidung ein juristischer Bockmist erster Güte ist, – denn die Tat der Denunzierten war ja nur von der Verfassung des Kaiserreichs aus gesehen ein Hochverrat; die bestand nicht mehr, der Oberreichsanwalt war republikanischer Angestellter – also hatten die Leute keinen Hochverrat begangen, den er noch hätte aburteilen können – abgesehen davon: welch Hohn liegt darin, welche unangenehme Drehung, welche Winkligkeit! Die ›Hochverräter‹ haben sich also selbst amnestiert – hätten sie das vergessen: wer weiß, vielleicht hätte sie der Reformator unsres zukünftigen Strafrechts verfolgt . . . So viel Mut hätte er übrigens wahrscheinlich nicht gehabt . . .
Solchergestalt sind diese Richter. So daß also die praktischen Forderungen des ausgezeichneten Buches, bei dessen Lektüre einem ein Schauer nach dem andern über den Rücken herunterjagt, das Minimum darstellen:
Wiederherstellung der Schwurgerichte. (Es gibt bekanntlich heute keine.)
Völlige Öffentlichkeit des Disziplinarverfahrens gegen die Richter, und zwar in allen Fällen.
Änderung der Personalpolitik bei den Justizministerien.
Änderung der parteilichen und einseitigen Geschäftsverteilung bei den Gerichten.
Entlastung der Richter. Es werden viel zu viele Hauptverfahren eröffnet.
Nach gänzlichem Wechsel des Justizpersonals: erhöhte Bezahlung der Richter (nicht dieser Richter).
Ordnungsmäßige Aufklärung der Laienrichter vor und in der Hauptverhandlung.
Es werden sich noch viele Menschen die Fäuste in Arrestzellen wundhämmern, bis auch nur eine dieser Forderungen, und vor allem die letzte, durchgesetzt sein wird. Der Mangel an Rechtsgefühl in Deutschland ist fast vollkommen. Lest: ›Acht Jahre politischer Justiz‹!