27. Das Wamms des Geräderten.

Im Jahre 1587 brachen eines Nachts zwei Diebe, Hans aus Braunschweig und Valtin Jenze bei Perleberg gebürtig, in die St. Nicolai-Kirche zu Gardelegen ein, und raubten aus dem verschlossenem Schranke in der Sacristei einen Kelch und mehrere andere heilige Gefäße. Bei diesem Diebstahle wurden sie aber ertappt, indem der Küster, Nicolaus Winkelmann, das Licht in der Kirche gewahrte und die Wächter herbeirief. Der eine von ihnen wurde sofort festgehalten, der andere entkam zwar und versteckte[26] sich, wurde aber am anderen Tage auf dem Marstalle im Heu gefunden. Beide wurden zum Tode verurtheilt und auch gerädert. Da geschah es, daß der Scharfrichter das Wamms des einen der Geräderten an einen Müllerknecht verkaufte. Zu diesem kam aber in der Nacht ein Gespenst, in der Gestalt des gerichteten Kirchendiebes, vor sein Bette, und sprach: Hörst du nicht, gieb mir dein Wamms her! – Der Müllerknecht zog das Wamms in seinem Leben nicht an.


Auff- und Abnehmen der löblichen Stadt Gardelegen, das ist Ein kurtzer historischer Bericht etc. von Christophoro Schultzen, Stendal 1668. S. 52.

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek