b.

In Lindern im Amte Cloppenburg besteht noch folgender Brauch: Freiet ein junger Mann nach einem jungen Mädchen, und die Sache ist soweit gediehen, daß eine Verlobung sicher ist, dann erscheinen an einem bestimmten Abend, wenn der [189] Bräutigam sich wieder bei der Braut aufhält, die jungen Leute aus der Nachbarschaft vor der Wohnung der Braut und blasen auf Kuhhörnern, Flaschen ohne Boden usw. Kommt der Freier zum Vorschein und spendet ein Trinkgeld, so ist das ein Beweis, daß sein Antrag angenommen worden. Gibts kein Trinkgeld, dann ist die Verlobung noch nicht perfekt oder der Bräutigam will nicht, daß die Verlobung schon bekannt wird. In früherer Zeit ist es verschiedentlich vorgekommen, daß die Bläser den Bräutigam, der nach ihrer Meinung aus Geiz kein Trinkgeld ausgeworfen hatte, beim Nachhausegehen in einen Sack gesteckt haben, um ihn darin eine zeitlang zappeln zu lassen. – Hat im Saterlande ein junger Mann ein Auge auf ein Mädchen geworfen, so sucht er sich demselben zu nähern. Wird er auf dem Hofe, wo die Erkorene wohnt, mit einem Pfannkuchen bewirtet, so heißt das so viel als, er ist als Hausfreund angenommen, werden ihm Rüben mit Kartoffeln vorgesetzt, so ist er abgewiesen. Bereitet man ihm ein Gericht von Speck und Eiern, so hat er eine Absage nicht zu befürchten. – Die Verlobungsringe sind eine Errungenschaft der Neuzeit. Früher schenkten sich die Brautleute gegenseitig ein Geldstück (arrha), das bei der Trauung eingesegnet wurde, worauf der Bräutigam sein Stück der Braut und sie das ihrige dem Bräutigam reichte, wozu der amtierende Geistliche bemerkte: »Nimm die arrha der eheligen Treue.« Der Verlust des Geldstückes war von übler Vorbedeutung.

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