m.

Mein Oheim wurde nachts öfters von einer Beklemmung geplagt. Ihm war, als würde ihm der Hals zugehalten, und es war ihm unmöglich, einen Laut von sich geben. Er erzählte sein Mißgeschick verschiedenen Leuten, die ihm aber nicht zu helfen wußten, bis er zufällig auf einen Mann stieß, der ihm den Rat gab, er solle, wenn er wieder [478] einen Anfall habe und die Beklemmung nachlasse, so daß er wieder sprechen könne, rufen: Komme morgen wieder, sollst auch ein Geldgeschenk haben. Am Morgen darauf tritt eine Frau ins Haus, die bei ihm zu Miete wohnte und mit dem Mietzins noch im Rückstande war und zahlt. Beim Fortgehen dreht sie sich plötzlich um und erklärt, sie bekomme noch so und so viel Geld. Mein Oheim stutzt. Wofür? will er fragen, da er sich keiner Geldschuld bei der Frau bewußt war. Auf einmal geht ihm ein Licht auf. Er greift in die Theke, wirft schweigend der Frau das verlangte Geld zu und diese verschwindet. Von da an hatte er nachts Ruhe. (Wildeshausen.)

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek