452.
Vor dem ersten Kirchgange, der Aussegnung, gehen Frauen nicht gern aus dem Hause. Eine Wöchnerin verließ in den 6 Wochen nach der Geburt ihres Kindes das Haus und ist nie wiedergekommen. (Langförden.) Damit sie also »die Füße loskriegen,« wird die Aussegnung möglichst beschleunigt. Wöchnerinnen dürfen im Saterlande vor ihrer Aussegnung von Mannspersonen nicht besucht werden. Wenn im Münsterland eine Frau ihren Kirchgang geht, so bleibt sie an der Kirchtüre stehen. Der Pastor kommt aus der Sakristei, mit Albe und Stola bekleidet, die Agende in der Hand, und geht auf die Frau zu. Diese faßt mit der linken Hand die Stola an, in der rechten hält sie eine geweihte Kerze. Der Pastor fängt an zu beten und so gehen sie beide zum Altar. Hier verliest der Pastor den Anfang des Johannesevangeliums, nach dessen Ende er die Frau die Stelle im Buche, wo das Evangelium steht, küssen läßt. Dann begibt sie sich in ihren gewöhnlichen Stuhl, nachdem sie beim Weggange ein Opfer auf den Altar gelegt hat. Mütter, die unehelich geboren, werden nicht ausgesegnet. Begräbnis einer Wöchnerin: 460.