[215] 456.

Dem Verstorbenen werden sofort die Augen zugedrückt; alsdann wird er möglichst rasch gewaschen, wo nötig rasiert, angekleidet und aufs Stroh gelegt. Dem Barbier wird das Rasiermesser des Verstorbenen geschenkt (Jade, Münsterland). Der Zustand der Leiche beim Ankleiden ist vorbedeutend: 19. Die Nadel, mit welcher das Totenkleid genäht ist, muß ins Feuer geworfen werden (Scharrel); in Barßel wird sie nebst einem Faden Zwirn mit in den Sarg gelegt, damit der Tote, wenn er wiedergehen und sich etwa eine Naht im Gewande lösen sollte, diese wieder nähen könne. Oder es heißt auch wohl, sie müsse in den Sarg gelegt werden, einfach weil sie dem Toten gehöre: 171. Wieder anderwärts hebt man die Nadel als eine Glücksnadel auf: 129. Das Totenkleid heißt im Münsterlande und den angrenzenden hannov. Gebieten »Henekleed« oder »Hänekleed«. – Noch andere Gebräuche beim Anfertigen des Totenkleides bestehen darin, daß kein Knoten an den Nähdraht gemacht werden darf, oder daß überhaupt nichts an dem Totenkleid genäht, sondern alles mit Stecknadeln aneinander gesteckt wird. Auch darf nicht mit der Schere an dem zum Totenkleid verwendeten Zeuge geschnitten werden, andernfalls muß die Schere dem Toten mit ins Grab gegeben werden. Die Abfälle beim Nähen kommen ebenfalls mit in den Sarg (73).

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek