3.
Der Glaube an Vorbedeutung ist alt. Manche Sätze verraten heidnischen Ursprung. Wenn es heißt, die Katze, die sich putzt, kündige Besuch, insbesondere einen Freier an, so ist man geneigt, an Freyja, die Göttin der Ehe und alles dessen, was damit zusammenhängt, der die Katze heilig war, zu denken. Ob ein Zusammenhang jemals bestanden hat, wird sich schwer feststellen lassen.
[17] Groß ist das Gebiet der Vorbedeutungen und doch schon stark eingeschränkt. Ein Pfarrer Jüchter in der Grafschaft Oldenburg schreibt 1648 in das Kirchenbuch über Mißgeburten von Menschen. »Es folgen gemeiniglich auff solche erschreckliche Mißgeburten Krieg, Pestilenz, theure Zeit, Wasserfluthen und anderes Unglück.« (1. Heft des Rüstr. Heimatbundes S. 31). Der Rat und Chronist Winkelmann (Zeit Anton Günthers) schreibt zu dem Tode des Lieblingspferdes der Gräfin Marie Elisabeth, »daß die göttliche Vorsehung, die insonderheit auf große Standespersonen Acht habe, durch solche und dergleichen Anzeigungen, was etwa uns künftig zu erwarten stehe, zuvor andeuten wolle.« Die Sturmfluten des Jahres 1625 zeigen nach Winkelmann die nachfolgende Kriegsverheerung, der Fall des Klöppels aus der großen Glocke im Lappan in der Neujahrsnacht 1657 mehrere nachfolgende Sterbefälle an und dgl. mehr. (Winkelmann, Wunderhorn S. 135 ff.) Wie damals und später in unterrichteten Kreisen über Himmelserscheinungen geurteilt wurde, soll gleich gezeigt werden. Und auch von dem, was noch zu Strackerjans Zeiten galt, von ihm gesammelt und in diese Neuauflage herübergenommen ist, um es vor dem Untergange zu bewahren, ist vieles nicht mehr aufzutreiben. Das alte stürzt und neues Leben blüht aus den Ruinen, das gilt auch auf diesem Gebiete.
Wir schicken die Vorbedeutungen vorauf, deren Folgen der Mensch nicht verhüten kann, weil die vorbedeutende Ursache nicht abwendbar ist. 1
Fußnoten
1 Bei einer nochmaligen Durchsicht fällt uns auf, daß sich in diesen Abschnitt Vorbedeutungen eingeschlichen haben, die in den folgenden Abschnitt (Folgen abwendbar) gehören. Wir erinnern beispielsweise an § 28. Von Belang ist die Sache schließlich nicht, die Verstöße sind mühelos zu entdecken.