228.

Wenn eine stattgehabte Hexerei durch Gegenmittel unschädlich gemacht wird, so sind die Hexen meistens gezwungen, gegen das Ende der Enthexung sich einzufinden. Der Grund ist nicht deutlich zu ersehen. Die einen sagen, es geschehe, zur »Löse,« und legen ihm weiter keine Bedeutung bei. Andere sagen, die Hexen kämen um die Enthexung zu stören, daher suchten sie Einlaß in das Haus und bemühten sich,[425] die handelnden Personen zum Reden zu bringen, da doch nur bei strengem Stillschweigen die meisten Enthexungen gelingen könnten. Wieder andere geben an, die Hexen kämen, um etwas zu leihen, was vielleicht auf eine neue Anknüpfung der Hexenkünste an das kaum befreite Opfer hinweist. In einigen Erzählungen endlich findet die Hexe sich ein, um Erlösung zu erbitten von den heftigen Schmerzen, welche die gegen sie angewandten Mittel ihr verursachen. Jedenfalls ist dies Erscheinen ein Mittel, die Hexe, welche den Schaden bewirkt hat, kennen zu lernen. Auch pflegen die Hexen, wenngleich ein Gegenzauber noch nicht angewandt ist, sich dadurch zu verraten, daß sie sich nach dem Befinden des durch ihre Künste erkrankten Menschen oder Tieres erkundigen: 216b, 225a, 237.

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek