§. 5. Lein.

1.

Vieh, Getraide und Flachs sind die Erzeugnisse, welche dem Landmann Nahrung und Kleidung gewähren, von deren Gedeihen sein Leben bedingt ist.

In gleicher Weise, wie für die ersten beyden Erzeugnisse, ist er auch für das letzte besorgt, und er wendet alle Mittel an, welche ihm günstige Hoffnung für reiche Aernte bieten können, und hat er Alles gethan, was ein rechter Bauer zu thun schuldig ist, so hat er zuletzt doch noch zu fürchten, daß ihm derBilmesschneider in die Leinsaat komme, wenn er sich nicht vorher durch Einstecken geweihter Palmkatzen in die Ecken des Ackers vorgesehen hat. Neukirchen.

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