§. 15. Erbschlüssel.

Hat Jemand mit einem versperrbaren Hausrat den Schlüssel geerbt, so kann er ihm dienen, die Zukunft zu schauen, indem er während der Christmetten in einem gezeichneten Kreise auf diesen Schlüssel sich kniet. Er [218] sieht dann das Leichenbegängniß aller jener Personen, die in diesem Jahre sterben, klar und deutlich vom Hause bin an's Grab, und ebenso alle Feuersbrünste. Verläßt er aber früher, als die Bilder erscheinen, den Kreis, holt ihn der Teufel. Waldsassen.

Mittels des Erbschlüssels kann man auch erfahren, wo ein Verstorbenes in der anderen Welt sich befindet und ob man selber selig oder verdammt wird. Neuhaus.

Wenn im Frühjahr das Vieh zum Erstenmale auf die Waide getrieben wird, legt man ehevor einen »Irschlüssel« unter die hohle Thürschwelle; das Vieh, welches darüber hinwegschreitet, ist dann sicher vor jedem Unfalle beym Austreiben oder auf der Waide. Neuenhammer.

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