9. Muster von früheren Kompetenzkonflikten.

Velburg hatte die hohe Gerichtsbarkeit und wollte selbe dem nahen Parsberg nicht zuerkennen. Daher beständiger Streit. Die Velburger waren dabey nicht faul, ihr Recht zu wahren, gleichwie es Adlburg vorhin geübt. Denn als die Parsberger einen inhaftirten Malefikanten nicht herausgeben wollten, drohten die Adlburger, ihn mit Gewalt aus dem Amthaus zu nehmen; jene lieferten nun zwar den Galgenvogel nach Eichenhofen, stachen ihm aber zuvor beyde Augen aus.

Ferner hatte Parsberg einstens einen Missethäterpuncto furti prozessirt und zum Strang kondemnirt. Die Velburger fielen nun aus, hielten sich im Wäldchen am Hochgerichte verborgen, brachen dann hervor und nahmen den Malefikanten weg, um selben sogleich an das Parsbergische Hochgericht aufzuhängen.

Item ist nach Wisbeckens Zeiten eben dergleichen Malefizprozeß in Parsberg geführt und der Missethäter fustigirt worden. Da erschien der Velburger Gerichtsschreiber, legte eine gemessene Protestation ab, zog darnach ad perpetuam rei memoriam unter dem Mantel hinter sich einen stumpigen Besen hervor, und ritt in solcher Figur fort. – So steht bey Windisch Grundbuch von Velburg zu lesen, und es muß damals wahrlich eine schöne Zeit gewesen seyn!

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