5.
Das Drangeld besteht in den sogenannten Ehethalern, meistentheils Frauenbild-Thalern, in ungerader Zahl, wenigstens zu drey Stücken, die schon oft zu diesen Zwecken gedient haben.
Das Drangeld besteht in den sogenannten Ehethalern, meistentheils Frauenbild-Thalern, in ungerader Zahl, wenigstens zu drey Stücken, die schon oft zu diesen Zwecken gedient haben.