§. 13. Unrechte Taufe.

Der Pfarrmeßner zu Spalt kam oft spät Abends vom Wirthshause und nicht immer nüchtern heim. Sein Weg führte ihn durch die Kirche, und da sah er gar oft Geister am Taufsteine eine Taufe verrichten. Einmal war er besonders mutig und voll Zornes rief er, die Thüre vorsorgend in der Hand, den Geistern während ihrer Handlung zu: »Hättet ihr zuvor recht getauft, so dürftet ihr jetzt nicht taufen!« Da schaut der geisterhafte Priester hinauf zu ihm und wie ein Wind war er oben beym Meßner, der die Thüre des Glockenhauses aber eiligst zuschlug. Der Geist schlug nun seine Hand mit solcher Gewalt gegen die eiserne Thüre,[133] daß sie darin abgedrückt blieb. Zum Wahrzeichen ließ der Fürstbischof von Eichstädt die Thüre bey St. Walburg aufstellen.

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