4.

Der kirchlichen Einsegnung bedurfte es sonst vor dem Beylager nicht; ursprünglich konnte die Ehe unmittelbar nach dem Verlöbnisse vollzogen werden; [120] eine Spur davon erblicken wir darin, daß die oberpfälzische Braut stellenweise schon vor der Trauung in das Haus des Bräutigams zieht.

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