[52] §. 13. Teufelsbündniß.

1.

Es genügt dem von Gott abgewendeten Menschen nicht, daß er den Teufel bewegt, ihm Schätze zu bringen: er will auch seiner sonstigen Hilfe zu jeder Zeit seines Lebens theilhaftig seyn. So tritt er in die innigste Gemeinschaft mit dem Teufel. Mit seinem Blute unterzeichnet er den förmlichen Vertrag, in welchem er seine arme Seele dem Bösen für seine Hilfeleistung verschreibt und ihm fortan zu Gefallen und zum Verderben seiner Mitmenschen leben muß.

Gewöhnlich wird eine bestimmte Zeit bedungen, auf welche der Teufel dem Menschen zu dienen hat, nach deren Umlauf dann dieser mit seiner Seele jenem verfällt.

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