§. 11. Gang zur Kirche.

1.

Wenn der Brautzug mit Musikbegleitung sich in Bewegung setzt, so geht der Bräutigam, von beyden Vätern oder den Brüdern oder zwey Beyständern geführt, voraus, hinterher die männlichen Gäste, jeder mit einem Limoniensträußchen, d.h. Rosmarinzweig in einer Limonie steckend. Darnach die Braut, nach ihr die Braut- oder Ehrenmutter, ein Eheweib, welches sie in die Geheimnisse der Ehe einzuweihen hatte, und der Brautführer, der vom Bräutigam gewählt, mit bebändertem blanken Degen die Braut bewacht, dabey recht auftreibt, »gougd,« jauchzt, springt, Possen reißt, die Braut neckt. Nicht selten sind es deren auch zwey. Darnach gehen die weiblichen Gäste. Die Braut- oder Kranzljungfern gehen vor oder neben der Braut, und tragen die Opfergabe für den Altar in einem Körbchen; gewöhnlich ist es die Näherin, welche die Braut in der Kirche zu bedienen hat. Falkenstein.

Um Treffelstein ist eine andere Ordnung des Zuges herkömmlich, zuerst Musik, dann die zwey Beyständer, der Bräutigam, die Braut zwischen den Brautführern, die Brautjungfern, die männlichen und die weiblichen Gäste.

[78] Bey Neukirchen führt der Brautführer die Braut an der Hand.

Um Roding dienen statt des Rosmarins Rüthchen von Birkenreisern.

Die leibliche Mutter der Braut darf nicht mitgehen. Rötz.

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek