§. 21. Ueberbein.

1.

Wer daran leidet und auf dem Felde oder im Walde ungedanks einen Knochen von einem Aas findet, hebt ihn auf, so er allein ist und reibt damit die böse Stelle mit den Worten:


Loudarboin,

vodreib ma màñ Uebaboiñ.


dreymal, und wirft es weg, so vergeht es; aber abnehmender Mond muß es seyn. Neuenhammer.

Zu Velburg reibt man mit dem ungedanks gefundenen Luderbein sein Ueberbein und legt es dann genau an seinen früheren Ort wieder hin, so vergeht es.

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek