48. Die beiden Brüder auf Pellworm.

Die adligen Güter Seegaard und Gurde auf Pellworm waren vor Zeiten im Besitze zweier Brüder, von denen der älteste als erstgeborner jenes bekommen hatte. Sie lebten friedlich und glücklich miteinander, wie [46] es Brüdern geziemt, und so wäre es auch wohl geblieben, wenn sie nicht beide auf ein Mädchen ihr Auge geworfen hätten. Man überließ ihr endlich die Wahl, und da sie sich für den älteren, den Erbherrn auf Seegaard, entschied, so erbitterte das den jüngeren Bruder so, daß er sich auf seine Burg zurückzog und sie so befestigte, daß er eine lange Belagerung aushalten konnte. Als nun die Hochzeit auf Seegaard gefeiert ward, erschien er plötzlich, wie alle bei Tisch saßen. Sein Bruder, meinend, er wolle ihn begrüßen, eilte ihm erfreut entgegen; er aber stieß ihn vor aller Augen nieder. Nach der Tat eilte er auf seine Burg. Aber die Freunde und Diener des Ermordeten belagerten ihn bald und erstürmten das Schloß. Er erlitt seine Strafe; die Burg ward geschleift und verlor ihre adligen Rechte. Aber noch heute sieht man ihre Spuren.


Husumer Wochenblatt. 1837, 47.

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek