459. Kulemann.

Bei Jagel liegt der hohe Jagelberg; darin wohnen die Unterirdischen. Ein Bauer Klaas Neve in Jagel war nun einmal in Verlegenheit um fünfzig Taler. Er hatte aber eine kluge Frau; die gab ihm den Rat die Unterirdischen zu bitten. Da ging Klaas Neve dreimal um den Jagelberg herum und rief: »Kulemann, Kulemann!« »Wat sall Kulemann?« »Ik wull föftig Daler van em lehnen.« »Wo lang' denn?« »Up en Johr.« »Gah up de anner Siet van den Barg, da sast du finden wat du söchst.« Klaas Neve ging um den Berg; da fand er fünfzig blanke Taler. Als nun das Jahr herum war, sagte seine Frau, vor allen Dingen sollte er nun die fünfzig Taler zusammenpacken und den Unterirdischen bringen; sonst möchte es ihnen gehen wie ihren Nachbarn, die auch von den Unterirdischen geliehen, aber nicht wieder bezahlt hätten; dafür sei ihnen nachher alles von den Unterirdischen behext worden, so daß sie zuletzt von ihrer Stelle gemußt hätten. Der Bauer tat wie seine Frau gesagt hatte, und nahm noch dazu einen schönen großen Schinken auf den Nacken. Damit ging er dreimal um den Berg und rief: »Kulemann, Kulemann!« »Wat sall Kulemann?« »Ik will em sine föftig Daler werrer bringen, de he mi vör en Johr lehnt hett; hier is ok en Schinken för de Tinsen.« Da antwortete es aus dem Berge: »Kulemann is dood, un da du so en ęrlike Mann büst, so söllt di de föftig Daler schenkt sien.«


Durch Kandidat Arndt.

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek