55.
Eine Frau darf sich während ihrer Schwangerschaft keine Speise versagen, zu der sie Lust verspürt; denn alle Speisen, die sie sich so entzieht, würde das Kind künftig, wenn es erwachsen ist, nicht essen können.
Eine Frau darf sich während ihrer Schwangerschaft keine Speise versagen, zu der sie Lust verspürt; denn alle Speisen, die sie sich so entzieht, würde das Kind künftig, wenn es erwachsen ist, nicht essen können.