226. Geist gebannt.

Mündlich.


Ein Mann in Sundwig erzählte:


In der Nähe von Sundwig hat einmal einer den Kühen eines andern den Hals umgedreht, drum hat er im Grabe keine Ruhe gehabt und ist immer wiedergekommen, bis man endlich Patres aus Soest hat kommen laßen, die haben ihn in einen hohlen Baum gebannt und haben dem Besitzer des Hofs gesagt, er solle einen Scheffel Rübsamen aussäen und den dem Geiste aufzulesen geben, ihm jedoch nur ein Korn alle Jahre aufzulesen [201] gestatten. Erst wenn er den Samen aufgelesen, dürfe er dann wiederkommen.


Vgl. dieselbe Form in Nr. 238; andere Bannungsformen Nr. 236, 394; Norddeutsche Sagen, Nr. 296, 306 mit der Anm., und Schambach u. Müller, Nr. 240 mit der Anm.; Simrock, Mythologie, S. 490. Der spätere Buddhismus zeigt ganz ähnliche Erscheinungen: »Doch dies sind nur die unterirdischen Höllen, man hat deren aber auch über der Erde, im Meere, in der Luft. Bald ist's eine Wüste, bald eine Insel oder Meeresgrund, ein Fels, ein Baum, ein Haus, ein Kloster, ein Gefäß u. dgl., an welche das Höllengeschöpf wie im verwünschten Zustande gebannt ist«; Köppen, Buddhismus, S. 244; und: »Die Strafe in ihnen (den Höllen) währt nicht ewig, doch lange genug, um auch die grausamste Einbildung zu befriedigen. Würde ein Eimer mit Senfkörnern angefüllt und jedesmal nach hundert Jahren ein Korn weggenommen, so würde die Zeit, welche zu solcher Entleerung gebraucht wird, gleich sein der Strafzeit in dem gelindesten der acht eisigen Qualorte«; ebendas., S. 243.

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