127.

Stirbt der Hausherr, so muß sogleich alles Vieh, auch die Bienen, angestoßen und gesagt werden: »Dein Herr stirbt.« Geschieht dies nicht, so wird das Vieh krank. Neumark.


Norddeutsche Gebräuche, Nr. 294; Wolf, Beiträge, I, 214, Nr. 143. Auch in England herrscht noch die Sitte, den Tod des Hausherrn den Bienen zu melden; Athenaeum, Oct. 1846, S. 1018 a, 1117 b.

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek