Alp, Mahre.

52.

Der Alp drückt und soll wie ein haariges Thier zu fühlen sein; er kommt, wenn die Thür verschloßen ist, durchs Schlüßelloch, setzt sich einem auf die Brust und drückt dermaßen, daß man nicht im Stande ist, ein Glied zu regen. Ist man im Stande, den Namen seines Vaters oder seiner Mutter auszusprechen, so muß er weichen. Lehrer Kuhn in Hemschlar.


Vgl. oben Sagen, Nr. 247; Panzer, II, 164, Nr. 268 fg.; Meier, Schwäbische Sagen, Nr. 193, 195, 16. Die gewöhnliche Art, den Zauber zu brechen, ist sonst die, daß man den vom Alp Gedrückten beim Namen ruft; vgl. Meier, Nr. 193, 1., 195, 16. Die Thiergestalt kommt auch sonst vor; vgl. Norddeutsche Sagen, Nr. 102; Meier, Nr. 193, 5. – Nach dem Glauben im Schwalmgrunde ist der Alp entweder ein böser Geist oder das Liebchen des Geplagten. Um ihn zu fangen, [18] muß man sich nur mit dem Bettuche zudecken und dies, wenn er kommt, über ihm zusammenschlagen, es festhalten und in einen Kasten verschließen. Oeffnet man es früher, ehe ein Mensch ersticken kann, so fliegt eine weiße Taube davon, wo nicht, so setzt man sich der Gefahr aus, wenn es das Liebchen gewesen, dies erstickt zu finden; Lyncker, Nr. 183; vgl. auch Schambach u. Müller, Nr. 245 mit der Anm., wo sich noch weitere Citate finden. Noch ein anderes Mittel, den Mahr los zu werden, bei Wolf, Beiträge, I, 238, Nr. 443; ferner bei Leoprechting, Lechrain, S. 12.

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek