[81] Singfreiheit

Siehe: Verordnung der kön. preuß. Regierung für Pommern vom 11. Febr. 1813. und zu Arensberg vom 16 April 1821.


Der Vogel hat das Singen frei,
Kann singen wie's um's Herz ihm ist,
Ihn schützt sogar die Polizei
Vor böser Buben Tück' und List.
Und singst du wie's um's Herz dir ist,
Von Vaterlandes Leid und Last,
Und ob du wohl kein Vogel bist,
Beim Flügel wirst du doch gefaßt.

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