Eine merkwürdige Abbitte
Das ist merkwürdig, daß an einem schlechten Menschen der Name eines ehrlichen Mannes gar nicht haftet, und daß er durch solchen nur ärger geschimpft ist.[107]
Zwei Männer saßen in einem benachbarten Dorf zu gleicher Zeit im Wirtshaus. Aber der eine von ihnen hatte bösen Leumund wegen allerlei, und sah ihn und den Iltis niemand gern auf seinem Hof. Aber beweisen vor dem Richter konnte man ihm nichts. Mit dem bekam der andere Zwist im Wirtshaus, und im Unwillen, und weil er ein Glas Wein zuviel im Kopf hatte, so sagte er zu ihm: »Du schlechter Kerl!« – Damit kann einer zufrieden sein, wenn er's ist, und braucht nicht mehr. Aber der war nicht zufrieden, wollte noch mehr haben, schimpfte auch, und verlangte Beweis. Da gab ein Wort das andere, und es hieß: »Du Spitzbub! du Felddieb!« – Damit war er noch nicht zufrieden, sondern ging vor den Richter. Da war nun freilich derjenige, welcher geschimpft hatte, übel dran. Leugnen wollt er nicht, beweisen konnt er nicht, weil er für das, was er wohl wußte, keine Zeugen hatte, sondern er mußte einen Gulden Strafe erlegen, weil er einen ehrlichen Mann Spitzbube geheißen habe, und ihm Abbitte tun, und dachte bei sich selber: teurer Wein! Als er aber die Strafe erlegt hatte, so sagte er: »Also einen Gulden kostet es, Gestrenger Herr, wenn man einen ehrlichen Mann einen Spitzbuben nennt? Was kostet's denn, wenn man einmal in der Vergeßlichkeit oder sonst zu einem Spitzbuben sagt: Ehrlicher Mann.« Der Richter lächelte, und sagte: »Das kostet nichts, und damit ist niemand geschimpft.« Hierauf wendete sich der Beklagte zu dem Kläger um, und sagte: »Es tut mir leid, ehrlicher Mann! Nichts für ungut, ehrlicher Mann! Adies, ehrlicher Mann!« Als der erboste Gegner das hörte, und wohl merkte, wie es gemeint war, wollte er noch einmal anfangen, und hielt sich jetzt für ärger beleidigt als vorher. Aber der Richter, der ihn doch auch als einen verdächtigen Menschen kennen mochte, sagte zu ihm: Er könnte jetzt zufrieden sein.
[1808]