17. Geburtstags-Gedichte

1636 November 19.


Wie glückhaft war ich doch zu jener Zeit zu schätzen,
da ich in Gegenwart sie kunte binden an
und mich auf diesen Tag in ihrer Huld ergetzen,
da mir durchs ganze Jahr kein liebrer kommen kan!
War gleich der Blumen Zier durch blassen Frost erstorben
und keine Farbe mehr zu sehen durch die Welt,
so klagte dennoch sie hierinnen nichts verdorben.
Ihr war mein fester Sinn ein weites Blumen-Feld.
Ich bunde sie mit mir. So durft' ich auch nicht sagen,
daß ihr mein süßer Brief nicht käme recht zu Hand:
mein Herze war die Post. Das reiste stets verborgen
und brachte sich ihr selbst, sein Bote, Brief und Band.
So bunden wir uns stets und lösten uns stets wieder.
Das liebe lange Jahr war ein Geburtstag nur,
der mit der Sonnen selbst ging täglich auf und nieder
und uns nie schreiten ließ aus seiner güldnen Spur.
Was soll ich hier nun tun? Was soll ich doch beginnen?
Ach! daß ich kommen bin in die betrübte Zeit!
Seid ihr denn ratsarm ganz, ihr abgekrankten Sinnen?
Bind' oder bind' ich nicht? Es macht mir beides Leid.
Daß ich doch solte nur kaum durch drei halbe Zeilen
mein Tun ihr schreiben zu! Doch es ist müglich nicht.
[218]
Ich bin von ihr getrennt auf mehr als tausent Meilen.
Laß ich es ganz denn nach, wo bleibet meine Pflicht?
Dort ist Gefahr, hier Angst. Doch, daß nicht auch die Reue
zu diesem Kummer stößt, so laß ichs ungewagt.
Ich habe Zuversicht in ihre starke Treue.
Das spricht mich bei ihr los, was mich bei ihr verklagt.
Licht, wenn du dermaleins in meinen schönen Büchern
auch dieses lesen wirst, so wirst du erstlich sehn,
wie hoch du meines Sinns hast können dich versichern
Was dich und mich itzt kränkt, das muß aus Not geschehn.

Der annotierte Datenbestand der Digitalen Bibliothek inklusive Metadaten sowie davon einzeln zugängliche Teile sind eine Abwandlung des Datenbestandes von www.editura.de durch TextGrid und werden unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz (by-Nennung TextGrid, www.editura.de) veröffentlicht. Die Lizenz bezieht sich nicht auf die der Annotation zu Grunde liegenden allgemeinfreien Texte (Siehe auch Punkt 2 der Lizenzbestimmungen).

Lizenzvertrag

Eine vereinfachte Zusammenfassung des rechtsverbindlichen Lizenzvertrages in allgemeinverständlicher Sprache

Hinweise zur Lizenz und zur Digitalen Bibliothek