Das schiff geht nit allweg war es der schiffman haben wil.

Ein fürman kan nit allweg faren / dahin es gern wolt. Ein herr kan nit allweg regiern wie er wil / sonder wie das land vnn sein Ritterschafft wil / on deren hülff er ein eintzig man ist / vnd eben so wenig vermag als ein ander. Darumb můß er lůgen daß er die pferd fůrt /daß der wag hernach gehe / Wann die roß stützig werden / vnd nit nacher wöllen folgen / vnn ziehen wie der fůrman wil / so kan er nit faren. Also kan ein herr mit dem schiff seines lands nit allweg farn wohin ers leyt / sonder kompt ein windt drein / so gehts überzwerch. Ein Fürst můß die volg / stimm / vnd gehorsam seins lands vnnd Ritterschafft haben / Wie Sedechias in Hie. zu seiner Ritterschafft sagt: Es gezimpt sich nit daß ich euch etwas abschlag. Vnd můs der fůhrman offt mehr den pferden volgen / dann sie jm. Also ist ein Fürst nit allweg sein selbs / vnd können das schiff nit allzeit füren wie sie wöllen sonder wie die wind wehen vnd wöllen / es sei dann still / vnnd das land in seinn kopff gericht. Darumb ists nit allzeit der Fürsten schuldt / so etwas überzwerchs geht / aber vil / Dann recht vernunfft vnnd wol faren / hat einn grossen gehorsam der roß / Wenn ein narr drauff sitzt / vnn ietz zaufft / dann neben / hinder vnd fürsich fert der macht bald stetige pferd. Ein weisen man förcht iederman / einn weltweisen vnd frommen man ehret die gantze welt.

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