✍Da die Verfügung an den Maler
Raabe bereits abgegangen und diesseits
keine Gelegenheit vorhanden ist, das
Schreiben an den Herrn Gesandten in
Neapel ausser der gewöhnlichen Post
dorthin gelangen zu lassen, so ist solches
an die Geh: Kanzlei des K. Ministerii
der ausw: Angelegenheiten zur Beförde-
rung zurückzugeben und geht dieses
sodann u den Akten.