Die |: (ins)inseratur:| wird hierdurch ange-
wiesen, an den Herrn Dr. von
Henning auf Berechnung
zu den von ihm für den optischen
Apparat bestrittenen Ausgaben
= Funfzig Thaler =
vorschußweise gegen Quittung
auszuzahlen, und mit dieser
Order zu belegen, bis der zu
diesen Ausgaben von dem Hohen
Ministerium erbetene Fonds
angewiesen seyn wird.
Berlin pp