Es freut mich aus Deinem Schr. vom 20. d. M. zu sehen, dass Du an Steffens geschrieben hast. Wenn seine mannigfachen Geschäfte vielleicht auch verursachen sollten,[118]dass es Jahr u. Tag unbeantwortet bleibt, was ich jedoch nicht glaube, so kann ich Dir doch verbürgen, dass es ihm Freude gemacht haben wird. In Hinsicht Deiner Böhmschaft mag mir das wohl sagen: delicta majorum immeritus lues! [...]