In Verfolg der Verfü-
gung vom 22ten April
(c.)currentis [anni]1 macht das Ministe-
rium Ihnen nachrichtlich bekannt, daß die
Hauptkasse der wissen-
schaftlichen Anstalten
angewiesen ist, die
Ihnen als Repetenten
des Professors Hegel
[68v]seither bewilligte jähr-
liche Remuneration von
Vierhundert Thalern
auch noch für die Monate
Julius, August und
September (c.)currentis [anni] im Betrage
von Einhundert Thalern
auszuzahlen, und kann
diese Summe nunmehr
gegen Ihre Quittung
erhoben werden. Der
weitere Beschluß auf
Ihre Vorstellung vom
3ten April (c.)currentis [anni]2 wird
demnächst erfolgen
und erwartet
das Ministerium, daß
Sie bis dahin Ihre nützliche
Wirksamkeit als Re-
petent des Professor
Hegel und als Privat-
docent bei der hiesigen
philosophischen Fakultät
zur Zufriedenheit des
Ministerii fortsetzen werden.