Das Ministerium hat zwar
[+++]hätte zwar in Beziehung aufIhre
Eingabe vom 5tn d. M. umso mehr Grund,
Sie darauf zuverweisen, daß Sie die
Zeichenleh-rerstelle in Bonn bereits
früherangenommen und das Gehalt
der-selben schon so lange
genossenhaben, welches Sie gleich
vonAnfang nicht hätten thun sollen,
wennIhnenletztererzu gering
gewesen wäre,als es selbst1 die
Absicht gehabt, die Ihnen als Zeich-
nenlehrer bei der Universität
zu Bonn ausgesetzte Besoldung
nach einiger Zeit, wenn Sie sich
erst in dem für Sie bestimmten
Wirkungskreise würden bewährt,
und nähere Ansprüche auf weitere
Berücksichtigung erworben haben,
auf eine angemessen Weise zu
erhöhen. Da Sie aber in
IhrerEingabe vom 5tn. d.
M. wideralles Erwarten die Erhöhung
IhrerBesoldung auf die Summe
vonSechshundert Thlr. als
vorläufigeBedingung des Antritts
derIhnen übertragenen
Zeichnenlehrer-stelle in Bonn gestellt
haben,und die Umstände für jetzt
nichtgestatten, diese Bedingung
zuerfüllen, so will das Ministerium
Es will
indessenda sich da sich die
von Ihnen jetztausbedungene Erhöhung
IhrerBesoldung auf die Summe
vonSechshundert Thlr. für jetzt
nichtrealisieren läßt, in
Erwartung,daß die Reise nach
Ita-lien, welche Sie aufKosten der
Univ. inBonn gemacht haben,ohngeachtet
diese nichtden beabsichtigten
Vor-theil davon erndtet,
imAllgemeinen durch IhreKunstübung
gute Früchtetrage,2 Sie Ihrem Wunsche gemäß von der
Verpflichtung, jene Lehrerstelle
in Bonn anzutreten, hiedurch
entbinden , ohne auf die
Erstattungdes bisher von
Ihnenbezogenen Bonner Ge-halts
Anspruch zumachen.3