Die – wird hierdurch ange-
wiesen, dem Privatdocenten
Doktor von Henning, welcher
in Folge einer Bestimmung
des Herrn Fürsten Staats-
kanzlers Durchlaucht vom
22ten Julius 18201 als Re-
petent des Professors
Hegel bis zu Ostern
1822 beschäftigt worden
ist, die ihm in dieser Eigen-
schaft bewilligte jährliche
Remuneration von Vier-
hundert Thalern auch noch
für die Monate April May und Junius (c.)currentis [anni] invierteljähriger
RateimBetrage von Einhundert
Thalern1
aus den Fonds der hiesigen
wissenschaftlichen Anstalten
auszuzahlen und diese
Ausgabe bei dem Etat
der Universität unter
Tit. II. B
[+++]Tit. II.
B.2 zu ver-
rechnen.